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März 2010

Spendenübergabe von der IMO Oberflächen GmbH an das ebz Energie- und Bauberatungszentrum Pforzheim/Enzkreis

IMO Oberflächenbau GmbH ist einer der Technologieführer im Band- und Einzelteilgalvanik und möchte sich in Zukunft mehr in dem Thema Energieeffizienz stark machen.

In diesem Hinblick übergab die IMO Oberflächen GmbH dem ebz Energie- und Bauberatungszentrum Pforzheim/Enzkreis eine Spende über 500 Euro.  

 

 www.ebz-pforzheim.de

 

01.01.2010

Das neue EWärmeG für Wohngebäude im Bestand gilt

ab dem 01. Januar 2010

 

Das EWärmeG ist ein Landesgesetz für Baden-Württemberg und betrifft Eigentümer bestehender Wohngebäude, die ihre Heizungsanlage ab dem         01. Januar 2010 austauschen.

Grundsätzlich müssen Sie erst über eine Nutzung erneuerbarer Energien in ihrem Haus nachdenken, wenn Sie die zentrale Heizungsanlage austauschen, d.h. wenn der Kessel oder ein anderer zentraler Wärmeerzeuger ersetzt wird. Der Austausch einer Etagen-Heizung ist im Gegensatz zur Zentralheizung nicht betroffen, es sei denn alle Etagenheizungen werden durch eine Zentralheizung ersetzt.

Wenn Sie bereits in der Vergangenheit (vor Inkrafttreten des EWärmeG am       01. Januar 2008) eine Anlage zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie im Sinne des EWärmeG installiert haben und diese nutzen, sind Sie von den gesetzlichen Vorgaben befreit, und zwar unabhängig davon, ob Sie mit dieser Anlage 10 Prozent des Wärmeenergiebedarfs genau decken können. Der Gesetzgeber will an dieser Stelle diejenigen belohnen, die bereits in der Vergangenheit durch den Einsatz erneuerbarer Energien CO2 eingespart haben.

Das EWärmeG gilt für alle beheizten Wohngebäude - auch Pflege- und Altenheime, ab 50 Quadratmeter Wohnfläche, vorausgesetzt sie werden in der Heizperiode von Oktober bis Ende April mindestens vier Monate genutzt.

 

Weitere Informationen über das EWärmeG finden Sie auf der Internetseite vom Umweltministerium Baden-Württemberg:

   www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/60561/

 

  BAFA - Aktuell:

  Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm  

  aufgehoben

 

  Haushaltsausschuss gibt Grünes Licht für die Förderung erneuerbarer  

  Energien

 

  Konkret bedeutet die Aufhebung der Sperre für das Marktanreizprogramm  

  folgendes:

  • Der am 3. Mai 2010  verkündete Programmstopp wird sofort aufgehoben.

  • Ab 12. Juli 2010 können beim für die Bearbeitung zuständigen Bundesamt für  

  Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Förderanträge nach der neuen

  Richtlinie gestellt werden.

  Die Förderung wird auf die innovativsten Technologien konzentriert, weil deren  

  Wirtschaftlichkeit ohne zusätzliche Fördermittel nicht gegeben ist.

  Dazu zählen u. a. Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und

  Heizungsunterstützung, Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung,

  Pelletkessel und hocheffiziente Wärmepumpen.

 

  Nicht mehr gefördert werden:

   ·     Anlagen im Neubau, da hier eine bundesweite Nutzungspflicht nach dem   

       Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz besteht.

   ·      Ebenso entfällt künftig eine Förderung für bereits breit im Markt etablierte

       Technologien wie z. B. Solarkollektoren zur reinen Trinkwassererwärmung

       oder solche Technologien mit einer guten Wirtschaftlichkeit, wie luftgeführter  

       Pelletöfen, Scheitholzvergaserkessel und weniger effizienter Wärmepumpen.

 

  Die neue Richtlinie tritt voraussichtlich am 12. Juli 2010 in Kraft.

 

  Die Förderkonditionen gelten zunächst bis Ende 2011.

  • Alle bis zur Verkündung des Programmstopps am 3. Mai 2010 beim BAFA 

  eingegangene Anträge erhalten die volle Förderung nach den alten Konditionen.

  • Im Zeitraum vom 4. Mai 2010 bis zum 11. Juli 2010 beim BAFA eingegangene  

  Anträge werden abgelehnt. Für nach den neuen Förderrichtlinien förderbare 

  Anlagen ist eine erneute Antragstellung möglich und erforderlich.

  • Die Förderung von großen Anlagen zur Wärmeerzeugung im Rahmen des  

  Marktanreizprogramms, die über die KfW-Bankengruppe erfolgt, war von der 

  Haushaltsperre nicht betroffen. Deshalb wird die bestehende Darlehensförderung 

  für Wärmenetze, Biomasse-KWK-Anlagen, Wärmespeicher und Geothermieanlagen 

  unverändert fortgeführt.

  • Im Bereich der Nationalen Klimaschutzinitiative bleibt jedoch das  

  Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) 

  weiterhin ausgesetzt, da hierfür die Mittel bereits vollständig ausgeschöpft sind.

  Mit dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Haushalt 2011 wird für die 

  Förderung im Marktanreizprogramm auch eine längerfristige Perspektive bis 2014 

  gelegt.

  Weitere Informationen sind unter www.erneuerbare-energien.de, Stichwort 

  "Marktanreizprogramm" abrufbar.  

 

 

 

18.03.2009

Neue Energieeinsparverordnung verabschiedet

 

"Die Bundesregierung hat heute die Novelle der Energieeinsparverordnung verabschiedet und damit einen weiteren Meilenstein zur Verbesserung der Energieeffizienz in Deutschland gesetzt," sagte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dagmar G. Wöhrl. "Die Energieeinsparungen im Gebäudebereich, die wir mit dieser Verordnung angestoßen haben, leisten einen erheblichen Beitrag zur Sicherung unserer Energieversorgung und zum Klimaschutz. Für die Verbraucher werden sich die Maßnahmen durch geringere Energiekosten bemerkbar machen."

Im Mittelpunkt der Neuregelungen stehen:

  • die Anhebung der energetischen Anforderungen an Neubauten und wesentliche Änderungen im Gebäudebestand um durchschnittlich 30 Prozent,
  • die Dämmung ungedämmter, begehbarer, oberster Geschossdecken bis Ende 2011,
  • die langfristige, stufenweise Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen ab dem Jahr 2020 in bestimmten Gebäuden (abhängig insbesondere von der Größe des Gebäudes bzw. der Zahl der Wohneinheiten und der Dämmqualität des Gebäudes),
  • die Stärkung des Vollzugs der Energieeinsparverordnung,

 

Gleichzeitig steigen die Anreize für den Einsatz erneuerbarer Energien: Der aus erneuerbaren Energien gewonnene Strom kann vom rechnerischen Energiebedarf von Gebäuden abgezogen werden. Gleichzeitig werden Primärenergiefaktoren für flüssige und gasförmige Biomasse aufgenommen. Soweit die Biomasse in räumlicher Nähe zum Gebäude erzeugt wird, wirken sich diese entsprechend günstig auf die energetischen Berechnungen für das jeweilige Gebäude aus.

 

Die Neuregelungen sind zentrale Elemente der Energiespar- und Klimapolitik der Bundesregierung. Mit der Energieeinsparverordnung 2009 setzt die Bundesregierung für den Gebäudebereich die Eckpunkte aus dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm in die Tat um. Der Anteil des Gebäudesektors am gesamten Energieverbrauch, der derzeit noch bei mehr als 40 Prozent liegt, kann mit den Neuregelungen deutlich gesenkt werden. Diese Neuregelungen berücksichtigen dabei den Grundsatz der wirtschaftlichen Vertretbarkeit und werden rund sechs Monate nach der Verkündung in Kraft treten, um den Baubeteiligten eine angemessene Anpassungszeit  zu ermöglichen.

 

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