EBZ

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OrganigrammOrganigramm

  Grundstruktur des Energie- und Bauberatungszentrum

Kreishandwerkerschaft
Dachgesellschaft des
selbstständigen Handwerks
Körperschaft des
öffentlichen Rechts


    Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung


Die Entscheidungen der
Mitglieder liegen bei den
Handwerkern bei 50 %
der Stimmen und bei den
Stadtwerken bei 50 %
der Stimmen.
 


   EBZ
   gGmbH


        Beirat

 natürliche und
  juristische Personen
 fachspezifische
  Einzelpersonen
 keine private
  Unternehmen


Stadtwerke Pforzheim
GmbH & Co. KG
Energieversorger
 
             Organe:
  • Geschäftsführer
  • Gesellschafts-
    versammlung

Dieser Beirat übernimmt keine Steuerungsfunktion.
Über die Teilnehmerschaft im Beirat entscheidet die Gesellschaft.
Der Beirat steht auch den Mitgliedern der Gesellschaft offen.

Die Kreishandwerkerschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und als eine der zwei Träger des EBZ mit 50 % beteiligt.
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